Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsabschluss / Preise / Zahlung

1.1. Der Käufer ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden, bei Lagerfahrzeugen 10 Tage.

1.2. Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes oder Übersendung der Rechnung.

1.3. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für Nutzung und eventuelle Nebenleistungen verlangen.

1.4. Der Verkaufspreis ist der am Tag der Lieferung gültige Preis. Übersteigt dieser den vereinbarten Preis um mehr 20% ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

1.5. Die zur Erstellung eines Reparaturkostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten nicht verrechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

1.6. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.

2. Lieferung und Lieferverzug

2.1. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.

2.2. Wird ein schriftlich versicherter, verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bedingungen.

2.3. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer über Grund und Fertigstellung zu informieren,

2.4. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen in Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird, und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.

2.5. Änderungen der Konstruktion, des Lieferumfangs, oder Farbabweichungen seitens der Hersteller bleiben, wenn sie für den Käufer zumutbar sind, vorbehalten.

3. Abnahme

3.1. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3.2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Verkaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadensersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.

3.3. Wird der Verkaufsgegenstand bei einem Funktionstest oder einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht sind.

3.4. Reparaturgegenstände sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Kosten und Gefahren einer weiteren Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftragsgebers.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

5. Sachmängel

5.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von12 Monaten, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit handelt. Festgestellte Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden.

5.2. Gewährleistungsansprüche kann nur der Käufer geltend machen.

5.3. Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Für die Nutzung kann der Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag Nutzungsentschädigung vorbehalten.

5.4. Bei Verkauf gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbstständiger Arbeit handelt.

5.5. Bei Reparaturarbeiten verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel 12 Monate nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.

5.6. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass:

- der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer 5.1. angezeigt. - unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder - der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist (z. B. bei sportlichen Wettbewerben) oder - der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeignetem Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch verursacht oder erweitert wurde. - In den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

5.7. Natürlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

6. Haftung

6.1. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

7. Gerichtsstand

Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der Käufer keinen allgemein gültigen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Fahrradhaus
Jupp Sauerborn

Inhaber:
Raphael Rymer
Wittelsbacherring 40 a
53115 Bonn

Fon:
0228 / 63 43 32

Fax:
0228 / 71 01 40 99

E-Mail:
email



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
10:00 - 13:30
und 15:00 - 19:00

Samstag:
10:00 - 15:00





Werbung: besuchen sie auch www.fahrrad-gestohlen.de


     
AGBs  |   Datenschutz  |   Impressum  |   Kontakt

© 2024 by Raphael Rymer, Bonn
Webdesign: EDV-BRAND, Wermelskirchen

Besucherzähler